Grüße
Name im Spiel: der einzigartige Arno_Alando
Ausführender (Head-)Administrator: @faizkizilay
Link zur Beschwerde: Revision Beschwerde
Erläuterung zur Situation/warum wurde die Beschwerde falsch ausgewertet?
So Hallo,
aus meiner Sicht wurde nie eine Kampfhandlung eröffnet, da ich nie geschossen habe. Solange ich nicht geschossen habe, gilt für mich auch keine Kampfhandlung.
Siehe:
2.) Das Tazern während einer aktiven Kampfhandlung ist verboten. Eine Kampfhandlung endet, wenn der Angreifer 10 Sekunden oder länger nicht angegriffen hat.
Hier liegt keine aktive Kampfhandlung vor.
Grund: Definition einer Kampfhandlung fehlt. Der Beginn einer Kampfhandlung kann vieles sein, der Angriff einer Person, einfaches Schlagen oder gegenseitiger Beschuss. Solange dies nicht deutlich definiert ist, ist es einem Neuling beim PD wie mir nicht geläufig, ob eine Kampfhandlung vorliegt oder nicht. Daher habe ich nach Gefühl gehandelt, dass keine Kampfhandlung vorliegt, da ich diese nicht aktiv erwidert habe.
Fazit: Der Einsatz des Tazers verstößt in diesem Fall nicht gegen das Regelwerk und es wurde lediglich eine Lücke des Regelwerks ausgenutzt.
Kopiert aus der Antwort der Beschwerde. Solange der Begriff "Kampfhandlung" nicht vollwertig definiert wurde, ist an dieser Stelle kein Warn gerechtfertigt. Siehe meinen Fehler ein, sitze die 120 min Prison irgendwann noch ab, aber der Warn ist komplett nichtgönnerhaft übertrieben.
Schon schlimm genug, für solch lasche Ausführungen des Regelwerks generell sanktioniert zu werden, aber ich sehe das ja ein.
Forderung: Vom Warn absehen, habe schon keine Lust mehr, für 120min Prison zu connecten, mit dem Warn verliert ihr einen weiteren Spieler.
Grüße