Revision Fall 105800

  • Name im Spiel: Yero

    Ausführender (Head-)Administrator: @Name ("NAME" mit dem Namen des ausführenden (Head-)Admin ersetzen) Kenny4560

    Link zur Beschwerde/zum abgelehnten Antrag: https://cp.rpg-city.de/beschwe…scomfortView/?case=105800

    Erläuterung zur Situation/warum wurde die Beschwerde falsch ausgewertet?Es handelt sich klar um Ausnutzen der Fraktions rechte es wurde nicht vorgewarnt es war keine sonstige aktive sitaution mit ihm daher war das Deahtarrest unter keinsten umständen erlaubt


    §7: Verfolgen und Verhaften von Verbrechern

    1.) Bevor auf einen Verbrecher geschossen werden darf, muss der Verbrecher über das Megafon dazu aufgefordert werden stehenzubleiben. Zusätzlich dazu muss dem Verbrecher mit Beschuss gedroht werden. Kommt der Verbrecher den Aufforderungen nicht nach, darf fünf Sekunden später geschossen werden.


    §8: Handeln bei Beschuss

    1.) Personen, die Gewalt auf auf andere Bürger ausüben, werden dazu aufgefordert das Gefecht einzustellen. Wird das Gefecht nicht sofort eingestellt, darf der Beamte auf alle Beteiligten, die weiterhin Gewalt ausüben, schießen


    Da dies alles nicht passiert ist und er sich aktiv ein Vorteil verschafft hat ist dies Ausnutzen der Frakrechte!


    §22 Mitglieder einer Fraktion



    Mitglieder einer Fraktion, auch die unter §20 genannten Personen, ist es untersagt, die durch die Mitgliedschaft in der Fraktion gegebenen Rechte so zu nutzen, dass sich hierdurch ein Vorteil für einen selber oder einen Dritten ergibt. Das Ausnutzen wird nach §14 IV sanktioniert.




    Zepp  Leon  @Oussama

  • Hallo,


    der Angeklagte hatte keinen Vorteil durch den Deatharrest deinerseits, so dass folglich - nach hiesiger Ansicht - auch nicht der Tatbestand des von dir zitierten Paragraphen greift. Die Beschwerde somit abgelehnt.


    Um jedoch in Zukunft so ein Missgeschick zu vermeiden erhielt der Angeklagte, wie erwähnt, einen Akteneintrag.


    Wartet auf Head Admin .


    PS: Danke für die Farbenbracht und der Formatierung.

    PPS: Closed.

  • Kenny4560

    Hat das Thema geschlossen.
  • Morgen,



    Mitglieder einer Fraktion, auch die unter §20 genannten Personen, ist es untersagt, die durch die Mitgliedschaft in der Fraktion gegebenen Rechte so zu nutzen, dass sich hierdurch ein Vorteil für einen selber oder einen Dritten ergibt.

    Danke für das Zitat, da hast du schon deine Antwort. Ohne Vorteil für den Angeklagten liegt kein direkter Fall von Fraktionsrechteabuse vor. Irgendwelche Analogien zu bilden ist auch nicht zulässig. Somit wird die Revision abgelehnt.


    Grüße,

  • Zepp

    Hat das Label von Warten auf Head-Admin auf Abgeschlossen geändert.