Server Regelwerk

§1 Das Serverregelwerk
(1) Die hier formulierten Paragraphen bilden zusammen das Serverregelwerk, welches über allen anderen Regelwerken steht.
(2) Das Finden einer möglicherweise vorhandenen Lücke des Regelwerks ist meldepflichtig.

(3) Wer eine möglicherweise vorhandene Lücke im Serverregelwerk;

  • absichtlich oder unabsichtlich ausnutzt
  • nicht der Administration meldet

muss mit einer Sanktion bis zu einer permanenten Accountsperre rechnen.


§2 Nutzungsbestimmung
Mit dem Betreten unserer Plattformen stimmst du der Einhaltung dieses Regelwerks zu.
Die Projektleitung behält sich das Recht vor, gewisse Personen ein digitales Hausverbot für die allen Plattformen von RPG-City auszusprechen (Serversperre). Die Projektleitung hat das Recht diese Entscheidungen auf einen Head-Administrator zu delegieren.


§3 Gleichheitsgrundsatz
Alle User sind vor dem Regelwerk gleich.


§4 Regelwerksänderungen
(1) Änderungen am Regelwerk müssen entsprechend vor Inkrafttreten für alle User ersichtlich angekündigt werden.
(2) Neue Regeln dürfen nicht rückwirkend angewandt werden.


§5 Beweispflicht
(1) Bei Sanktionen, die sich über einen längeren Zeitraum auf einen Account auswirken, kann der betroffene Spieler Beweise verlangen.
(2) Die Beweispflicht richtet sich nach dem Rang des ausführenden Mitglieds der Administration:

  • Supporter: ab Level 3
  • Moderatoren: ab Level 6
  • Administratoren: ab Level 8

(3) Head-Adminstratoren sowie Projektleiter unterliegen keiner Beweispflicht.


§6 Administration
(1) Sofern es zur Erfüllung administrativer Tätigkeiten notwendig ist, können sich Mitglieder der Administration über bestehende Regeln hinwegsetzen.
(2) Die Administration behält es sich vor hier nicht aufgeführtes Fehlverhalten angemessen zu sanktionieren.
(3) Die Administration behält sich das Recht vor Wiederholungstäter oder Handlungen gegen die Administration, außerhalb der Staffelungsregelung, härter zu sanktionieren.
(4) Wer;

  • sich als Mitglied der Administration ausgibt,
  • die Administration belügt,
  • auf Fragen der Administration nicht nach bestem Gewissen antwortet,

muss mit einer Sanktion nicht unterhalb einer Verwarnung rechnen.

§7 Accounts
(1) Alle Accounts sind und bleiben Eigentum von RPG-City.
(2) Es ist nur ein Account pro Person gestattet.
(3) Es ist ausschließlich im Falle einer permanenten Accountsperre gestattet einen neuen Account zu erstellen. Ausgenommen werden hiervon Personen mit einer Serversperre.
(4) Im Falle eines gewünschten Neuanfangs, wird der alte Account gesperrt.
(5) Es besteht die Möglichkeit seinen Account selbstständig, ohne Verstoß, sperren zu lassen (Wunschban). Der gesperrte Account kann einmalig sanktionsfrei entsperrt werden. Wird der Account dann innerhalb von drei Monaten wieder durch einen Wunschban gesperrt, erhält der Account eine Sanktion nicht unter einer Verwarnung.
(6) Das Handeln, in Form von Transaktionen etwaiger Sach- und Geldleistungen, auch über einen dritten Account, unbeachtlich ist, ob dieser im eigenen Besitz ist, von seinem früheren Account zu seinem neuen Account, unbeachtlich ist, wann diese erstellt wurden, ist verboten und jeder Beteiligte wird mit bis zu einer permanenten Accountsperre sanktioniert.
(7) Der Transfer von Vermögen ab einer Gesamtsumme von 10.000.000$ muss bei einem Admin+ angemeldet und genehmigt werden.
(8) Der User ist für seinen Account selbstverantwortlich. Jegliches Verhalten des Accounts wird auf den User zurückgeführt.
(9) Jeder Spieler ist die Sicherung seines Accounts durch die Festlegung eines sicheren Passworts selbst verantwortlich.
(10) Wer;

  • versucht in einen fremden Account einzudringen,
  • seine Accountdaten an Dritte weitergibt oder Dritten sonstigen Zugriff auf seinen Account gewährt (Accountsharing),
  • Proxys, VPNs o.Ä. Dienste zur Verschleierung seiner Identität verwendet,
  • Güter von RPG-City gegen Echtgeld, andere digitale Güter o.Ä. handelt,
  • private Daten weitergibt,
  • die Identität eines anderen annimmt,

muss mit einer permanenten Accountsperre rechnen.
(11) Es ist nicht gestattet ein großes „i“ anstelle eines kleinen „L“ im Benutzernamen zu verwenden, selbiges gilt auch bei gegenteiliger Verwendung der Buchstaben.
(12) Irreführende, beleidigende, sexistische, diskriminierende, negativ historisch imitierende sowie strafrechtlich relevante Accountnamen sind verboten.


§8 Sanktionen
(1) Die Administration hat diverse Möglichkeiten Verstöße gegen das Regelwerk zu sanktionieren. Jegliche Sanktion ist im jeweiligen Paragraphen aufgeschlüsselt.
(2) Bei wiederholten oder unter §15 IV definierten Regelverstößen besteht die Möglichkeit die Sanktionen zu staffeln und bis zur doppelten Höhe der letzten Sanktion zu steigern.
(3) Ferner besteht die Möglichkeit Verwarnungen auszusprechen. Ein Account wird automatisch bei der dritten Verwarnung permanent gesperrt. Es besteht die Möglichkeit nach Ablauf von 2 Monaten nach der letzten Verwarnung, bzw. nach dem letzten Entfernen einer solchen, eine Verwarnung entfernen zu lassen.


(4) Ein Spieler der eine Accountsperre erhalten hat, bekommt die Möglichkeit seinen Account durch die Administration wieder entsperren zu lassen, sofern der Grund der Accountsperre nicht die Verwendung von unerlaubten Modifikationen/Cheats ist. Die Entsperrung ist jedoch erst 7 Tage nach der Vergabe der Accountperre möglich. Wir behalten uns vor diesen Zeitraum im Einzelfall zu verlängern. Eine solche Entsperrung unterliegt folgenden möglichen Konditionen:

  • Zurücksetzung des Gesamtvermögens auf 0$
  • Zurücksetzung des kompletten Fuhrparks
  • Zurürcksetzung des Premium/Ultimate Ranges.
  • Nach der Entsperrung erhält man erneut 2/3 Verwarnungen.

§9 Gegenseitiger Umgangston
(1) Wer sich in Chatsystemen unangemessen verhält und dabei gegen die guten Sitten verstößt, muss mit einer Stummschaltung von bis zu 30 Minuten rechnen
(2) Wer mittlere Beleidigungen der Kategorie wie etwa: Missgeburt, Bastard oder Wichser verwendet, muss mit einer Stummschaltung von bis zu 120 Minuten sowie einer Accountsperre von bis zu 24 Stunden rechnen.
(3) Wer Beleidigungen gegenüber der Familie oder dem Freundeskreis, sexistische Äußerungen, Diskriminierungen jeglicher Art verwendet, verfassungsfeindlicher Symbole oder Phrasen verbreitet, muss mit einer Stummschaltung von mindestens 240 Minuten, einer Accountsperre von mindestens 24 Stunden sowie mindestens einer Verwarnung rechnen.
(4) Wer andere regelmäßig oder wiederholt schikaniert muss mit einer permanenten Accountsperre rechnen.
(5) Wer den Ruf eines anderen, in öffentlichen Chats oder mit sonstigen dazu geeigneten Mitteln, mutwillig schädigt durch Aussagen deren Wahrheit nicht bewiesen ist muss mit einer Accountsperre von bis zu 12 Stunden rechnen.
(6) Wer anderen gegenüber Drohungen oder Erpressungen ausspricht, muss mit einer Accountsperre von bis zu 24 Stunden rechnen.
(7) Wer versucht einzelne Wortbestandteile zu zensieren, um einer Sanktion nach §9 I-VI zu entgehen, muss dennoch mit der Anwendung selbiger Richtlinien rechnen.
(8) Wer andere Spieler nach einem Mord durch Animationen / Bezeichnungen wie "noName", "Busted", "Snack" oder ähnlichem provoziert, muss mit einer Stummschaltung von bis zu 30 Minuten rechnen.


§10 Nutzung der Chatsysteme
(1) Wer ein Chatsystem vorsätzlich falsch nutzt, muss mit einer Stummschaltung von bis zu 60 Minuten rechnen.
(2) Wer Abwerbe für RPG-City oder auf einer Plattform dieser für ein vergleichbares Projekt betreibt muss mit einer permanenten Sperre rechnen.
(3) Selbstbestimmbare Inhalte müssen sämtliche Regeln dieses Regelwerks erfüllen. Zuwiderhandeln kann zu einer Verwarnung führen.


§11 Vertrag

(1) Ein Vertrag erhält nur Rechtsgültigkeit, wenn;

  • das Vertragssystem des CP (https://cp.rpg-city.de/main/agreements) genutzt wurde.
  • keine Vertragspartei zum Abschluss gedrängt wurde.
  • er gegen kein geltendes Recht verstößt.
  • er eine maximale Laufzeit von einem Monat hat.

(2) Ein Vertrag gilt als erfüllt, wenn;

  • beide Vertragsparteien die vereinbarte Leistung vollständig erbracht haben.
  • beide Parteien einvernehmlich vom Vertrag zurücktreten.

(3)Verstöße gegen rechtsgültige Verträge sind strafbar.
(4) Erstattet werden kann nur, was in erstattbarer Form vorhanden ist.
(5) Sofern eine oder mehrere Voraussetzungen eines Vertrages sich im Nachhinein als nicht wirksam herausstellen, so wirkt dies von Anfang an. D. h. der Vertrag ist von Anfang an nicht wirksam entstanden.


§12 Verbotene Modifikationen
(1) Als verbotene Modifikation gilt jede Veränderung des Grundspiel "GTA San Andreas" welche einen Vorteil gegenüber anderen Nutzern verschafft. Ausgenommen hiervon sind so genannte Spielverschönerungen.
(2) Keybinder, die automatisiert, d. h. ohne vorherigen Tastendruck, Funktionen ausführen, sind verboten.
(3) Wer gegen §12 I-II verstößt muss mit mindestens einer Verwarnung bis zu einer permanenten Accountsperre rechnen.
(4) Das Anti-Cheat SAMPCAC gilt als fester Bestandteil des Servers und muss von den Usern, die nach §12 V dazu verpflichtet sind, genutzt werden. Dieses darf ausschließlich für Keybinder umgangen werden.
(5) Wer das Anti-Cheat SAMPCAC nicht nutzt, obwohl er Mitglieder einer der aktiv am Deathmatch teilnehmenden Fraktion ist oder von der Administration dazu angewiesen wurde, darf nicht am Spielgeschehen teilnehmen.
(6) Wer verbotene Modifikationen verbreitet oder verwendet, muss mit einer permanenten Accountsperre rechnen.
(7) Wer die Smartphone App "SAMP Launcher" zum Spielen auf dem Server verwendet, muss mit einer permanenten Accountsperre rechnen.


§13 Programmierfehler
(1) Wer einen Programmierfehler (s.g. Bug);

  • nicht meldet
  • absichtlich oder unabsichtlich ausnutzt
  • Hausobjekte, Schmuckobjekte, die Boombox oder den Briefkasten ausnutzt

,muss mit mindestens 120min Prisonstrafe sowie einer Verwarnung rechnen. In schweren Fällen muss man mit einer permanenten Accountsperre rechnen.
(2) Im Beschwerdefall muss ein Nachteil des Klägers oder Vorteil des Angeklagten nachgewiesen werden. §13 I Nr. 3 ist davon nicht betroffen.
(3) Zu Programmierfehlern zählen insbesondere:

  • C-Bug, G-Bug, F-Bug, Slidebug
  • Das Erreichen von normalerweise unerreichbaren Stellen (Fehler in Gebäuden usw.).
  • Nutzung von Bugs, bei denen man nicht getroffen werden kann (z.B Timebug).
  • Driveby auf einem Motorrad ohne Fahrer (2-Sekunden-Regel).
  • Beabsichtigter Abbruch von Animationen.
  • Langsames Fahren, welches dazu führt, dass man als Beifahrer nicht aussteigen kann (Videobeweis, erst Buguse ab einer Zeit von mehr als 3 Sekunden).
  • Missbrauch der /(crew)invite-Funktion.
  • Das Einsteigen in ein Fahrzeug ohne Fahrer mit der Absicht, dem Fahrzeug und dessen Inhaber Schaden zuzufügen (beispielsweise den Fuhrpark einer Fraktion zu beschädigen).
  • Interaktionen durch Wände und oder Zäune (tazern, cuffen, taken, SprayCan nutzen etc.)

(4) Der "Schnellschussbug" zählt ebenso zu den unter (3) aufgeführten Programmierfehlern, für diesen sind folgende Sanktionen vorgesehen.


Die aufgeführten Sanktionen beziehen sich auf die Anzahl pro Monat:

  • 1x = 120 Minuten Prison
  • 2x = 240 Minuten Prison
  • 3x = 240 Minuten + 1 Warn

§14 Unrealistisches Verhalten
(1) Wer Offline-, Escape-, Desktop-, Interrior-(§14 II) oder Selbstmordflucht betreibt um einer Situation zu entgehen muss mit mindestens einer Prisonstrafe von 60 Minuten rechnen.
(2) Das Betreten eines Gebäudes, welche als Interior und ggf. zugehörige, vollständig abgegrenzte Komplexe bezeichnet werden, während eines aktiven Kampfes, welcher 10s nach dem letzten Angriff endet, oder während man im aktiven Besitz des Airdrops (§16 I) ist oder aktiv Fahndungsstufen hackt, wird als Interriorflucht bezeichnet. Dies gilt ausschließlich bei Interior nicht für aktive Gegner einer Polizeifraktion.
(3) Wer;

  • sich auf einem sich fortbewegenden Luftfahrzeug befindet
  • sinnlos Fahrzeuge verschiebt
  • Fraktionsrechte ausnutzt (§22 IV)
  • Fahrzeuge nicht für ihren üblichen Zweck verwendet
  • Skills künstlich erhöht
  • mit einem Fahrrad unnatürlich hoch springt
  • in einem aktiven Kampf tazert

,muss mit mindestens 120 Minuten Prison rechnen, bei schweren Verstößen kann eine Verwarnung vergeben werden.
(4) Events, welche eine von der Administration oder San News, in einem globalen Chat, angekündigte Aktivität bezeichnen, sind von §14 IV 1 ausgenommen.
(5) Die, von unter §14 IV 3 definierten Taten betroffen, Skills werden zurückgesetzt.
(6) Wer Spieler, die unter normalen Umständen nicht zu entdecken wären (u.A. Agenten, Maskierte, Admins im /tv) aufdeckt (/scheine, /pay o.Ä.), muss mit mindestens 60 Minuten Prisonstrafe rechnen.


§15 Allgemeines Deathmatch
(1) Der Begriff Deathmatch bezeichnet einen Schusswechsel, Kampf, Angriff oder eine Entführung zwischen zwei oder mehreren Personen mit einem Personenschaden von mindestens drei Lebenspunkten (HP). Sinnloses DM (SDM) bezeichnet Deathmatch, welches ohne Grund ausgeführt wird und ist verboten.
Darunter zählt insbesondere:

  • Deathmatch von oder auf Zivilisten. Ausgenommen hiervon ist direkte Verteidigung.
  • Team-Deathmatch, sofern es nicht durch ein internes Regelwerk erlaubt wurde.
  • Deathmatch auf Dienstleistende, dazu zählt auch jegliches Stören von Dienstleistern.
  • Deathmatch gegen Sanitäter, News Reporter, Mitglieder des Ordnungsamts, der Transport GmbH sowie der Feuerwehr
  • Deathmatch in No-DM-Zonen (auf der Karte rot markiert)
  • Spieler die unter „Anti-Spawnkill“ Schutz stehen
  • Deathmatch gegen Mitglieder der Administration im Dienst (roter Name)
  • Das Stören von Events in jeglicher Art und Weise
  • Deathmatch bei dem der Spieler auf einem sich fortbewegenden Fahrzeug steht
  • Deathmatch bei dem ein Fahrzeug als gefährliches Werkzeug dient

(2) Aus §15 I Nr. 4 folgt ein Angriffsverbot seitens der Mitglieder der aufgezählten Fraktionen.
(3) Direkte Verteidigung, die Verfolgung eines Flüchtigen (Beweispflicht liegt beim Verfolger) und Verhaftungen sind von der in §15 I Nr. 5 formulierten Norm ausgenommen.
(4) Bei Verstößen gegen §15 I Nr. 1-4 wird wie folgt, abhängig von der Anzahl selbiger Verstöße im laufenden Kalendermonat, gestaffelt sanktioniert;

  • 1. Vorfall: Prisonstrafe 60 Minuten
  • 2. Vorfall: Prisonstrafe 120 Minuten
  • 3. Vorfall: Prisonstrafe 240 Minuten, 3 Tage Waffensperre, 1 Verwarnung

(5) Von § 15 I Nr. 3 sind Handlungen ausgenommen, die das Entführen der Mitglieder der Fraktionen, welche unter § 15 I Nr. 4 genannt wurden, betreffen. § 15 I Nr. 4 und II bleiben hiervon unberührt.
(6) Bei Verstößen gegen §15 I Nr. 5-10, welche nicht unter §15 IV fallen, muss mit einer Prisonstrafe von 30 Minuten gerechnet werden.
(7) Ausgenommen von §15 I Nr. 9 sind Deathmatchhandlungen auf den Ladeflächen.
(8) Ausgenommen von einer Verfolgung nach §15 I Nr. 1-4 sind Handlungen welche in der näheren Umgebung oder dem Interior einer Bank, welche aktiv ausgeraubt wird, begangen werden. Unbeteiligte Mitglieder der unter §15 I Nr 4. genannten Fraktionen müssen vor einem Angriff vorgewarnt werden.
(9) Nothilfe ist nur bei Mitgliedern der eigenen Fraktion untereinander oder bei Mitgliedern der Hitman-Agency zur Verteidigung ihres Kunden gestattet. Sämtliche Polizeifraktionen und die Rebellen gelten hierbei als eine Fraktion.
(10) Mitglieder einer Polizeifraktion dürfen, im Rahmen einer Verhaftung, gegenüber zur Fahndung ausgeschrieben Spieler, die notwendig gewordene Gewalt anwenden. Näheres definiert das Staatsbeamtenregelwerk.
(11) Zur Fahndung ausgeschriebene Spieler welche nicht Mitglied der Fraktionen welche unter §15 I Nr. 4 aufgeführt sind, Mitglied der Hitmanagency, Terroristen unterhalb eines Terrorlevels von 1 oder Zivilisten sind, dürfen Mitglieder einer Polizeifraktion im aktiven Vollstreckungsdienst, erkennbar durch Weste oder Uniform, jederzeit angreifen.
(12) Mitglieder der Hitmanagency dürfen, gegenüber Zielen eines Auftragsmordes oder einer Auftragsentführung, die notwendig gewordene Gewalt anwenden.
(13) Sanktionen werden nur nach Tathandlungen, nicht nach den Geschädigten, vergeben. Bei Verstößen ab fünf Geschädigten muss mit einer Prisonstrafe von 30 Minuten je Geschädigtem gerechnet werden, im Sinne von §15 IV zählt es als einfacher Verstoß.
(14) Wer von einem anderen getötet wird, handelt gegen diesen, in den folgenden 15 Minuten, frei von Sanktionen nach § 15 I 1-4. Für Geschädigte von Handlungen nach §15 XIV findet dieser keine erneute Anwendung. Auf Contracts sowie Tötungen von Mitglieder einer Polizeifraktion findet §15 XIV generell keine Anwendung.
(15) Polizisten außer Dienst, erkennbar an dem Fehlen einer Schutzweste und einem Zivilisten Skin, gelten als Zivilisten. Das Recht zur Verteidigung von Fraktionsmitgliedern bleibt davon unbetroffen.
(16) Das Mitnehmen von Personen in oder auf einem Fahrzeug geschieht auf eigene Gefahr. Die Beschwerdefähigkeit von persönlichen Schäden bei Regelwerkskonformen Angriffen gegen den Mitfahrer entfällt demnach.
(17) Während und 20s nach dem Sprühen oder Entfernen eines Spraytags darf die ausführende Person angegriffen werden.
(18) Das Befreien der eigenen Fraktionsfahrzeuge von dem Hehler geschieht grundsätzlich auf eigener Gefahr. Es sind Angriffs- und Verteidigungshandlungen erlaubt. Ausgenommen von Angriffs- und Verteidigungshandlungen sind die unter § 15 I Nr. 4 genannten Fraktionen.


§16 Airdrop
(1) Ein Airdrop bezeichnet ein wiederkehrendes Ereignis bei welchem durch ein Versorgungssignal oder automatisch ein eroberbares Versorgungsgut generiert wird. Selbiges wird über eine türkise Chatnachricht angekündigt.
(2) Spieler welche den Airdrop erobert haben oder gerade erobern werden türkis markiert bzw. führen eine Aufnahme Animation aus. §15 I Nr. 1-5 gelten hierbei nicht.
(3) Zur Eroberung des Airdrops dürfen keine fraktionsspezifischen Fahrzeuge, Befehle oder sonstige Gegebenheiten verwendet werden. Hierunter fallen insbesondere gepanzerte oder bewaffnete Fahrzeuge, das Tragen einer Körperpanzerung, sowie ein Modus, bei dem die türkise Markierung nicht anzeigt wird. Bei Verstößen erfolgt eine Sanktion nach § 14 IV Nr. 3.
(4) Wer einen Airdrop nicht unter freiem Himmel oder an einer nicht für Jedermann zu Fuß erreichbaren Stelle ruft, muss mit einer Prisonstrafe von bis zu 60 Minuten rechnen.


§17 Gangfights
(1) Ein Gangfight bezeichnet den laufenden Kampf zweier Fraktionen um ein abgegrenztes Gangfightgebiet, welches hierbei wechselnd in den Farben der teilnehmenden Fraktionen auf den Karten dargestellt wird, zur Erreichung von Vorteilen.
(2) Wer sich in einem aktiven Gangfightgebiet aufhält, obwohl er nicht Mitglied einer der teilnehmenden Fraktionen ist oder als Sanitäter bzw. Mitglied der Feuerwehr die Erlaubnis dazu von den teilnehmenden Fraktionen erhalten hat, muss mit mindestens 30 Minuten Prisonstrafe rechnen.
(3) Die Fraktionsbasen der an einem Gangfight teilnehmenden Fraktionen sind auf den Karten in der Farbe der jeweiligen Fraktion aufleuchtend markiert. Es gelten die Regelungen aus §15 VI sowie ein Verhaftungsverbot.
(4) Wer einen Gangfight mit der Absicht startet das Gangfightgebiet durch das Ausnutzen der Gangfightsperre zu halten muss mit mindestens mit einer Prisonstrafe von 60 Minuten bis zu einer Prisonstrafe von 120 Minuten sowie einer Verwarnung rechnen. Unbeachtlich hiervon folgt ein Entzug des betroffenen Gangfightgebiets.


§18 Viertelfights
(1) Ein Viertelfight bezeichnet den laufenden Kampf mehrerer Fraktionen um ein abgegrenztes Viertelfightgebiet, welches hierbei farbig aufleuchtend auf den Karten dargestellt wird, zur Erreichung von Vorteilen.
(2) Bei Flucht in oder aus einem Viertelfight darf der aktuell aktive Kampf oder die aktive Verfolgung des Flüchtigen (Beweispflicht liegt beim Verfolger) fortgesetzt werden.
(3) Der Aufenthalt im Viertelfightgebiet ist Mitgliedern der Fraktionen welche unter §15 I Nr. 4 aufgeführt sind, Mitgliedern aller Polizeifraktionen sowie der Hitmanagency und Zivilisten nicht erlaubt.


§19 Funkmasten und Restaurantketten
(1) Funkmasten dienen zur Ortung von anderen Spielern und können von allen nicht unter §15 I aufgeführten Fraktionen, innerhalb von 3 Minuten, erobert werden.
(2) Restaurantketten dienen der besitzenden Fraktion zur Erwirtschaftung von Einnahmen. Sofern der Staat die Restaurantkette besitzt, werden keine Einnahmen generiert.
(3) An dem Kampf um einen Funkmast oder einer Restaurantkette dürfen nur die verteidigende und die angreifende Fraktion teilnehmen. Sämtliche Polizeifraktionen und die Rebellen gelten hierbei als eine Fraktion.
(4) Wer als Unbeteiligter den Kampf um einen Funkmast oder einer Restaurantkette stört, muss mit einer Prisonstrafe von 30 Minuten rechnen, sofern Verstöße nach §15 nicht vorliegen. Dabei entstandene Schäden sind nicht beschwerdefähig.


§20 Fraktionsleitung


(1) Die Fraktionsleitung besteht aus einem Fraktionsleiter (Leader) und seinen Stellvertretern (CoLeader).


(2) Ein Fraktionsleiter haftet für seine Stellvertreter.


(3) Fraktionsleiter führen ihre Fraktion eigenständig und eigenverantwortlich. Es besteht somit die Möglichkeit Stellvertreter zu ernennen. Sie kontrollieren hierbei ebenfalls die Aktivität der Fraktion als Gesamtheit.


(4) Ein Fraktionsleiter muss eine regelmäßige Wochenaktivität von 12 Stunden, mit einer maximalen Unterbrechung von 5 Tagen, erbringen. Fraktionsleiter, die weniger als 30 Tage als solche im Dienst sind, ist es nicht gestattet, eine gesamte Unterbrechung von 14 Tage zu erreichen.


(5) Fraktionsleiter, welche ihrer Fraktion bewusst schaden, verlieren dauerhaft das Recht das Amt eines solchen auszuüben.


(6) Ein Mitglied einer Fraktionsleitung, welches Positionen oder Vorteile in seiner Fraktion veräußert, verliert dauerhaft das Recht das Amt eines Fraktionsleiters zu auszuüben.


(7) Ein Fraktionsleiter, welcher innerhalb von 30 Tagen nach seiner Ernennung kündigt, muss mit einer Geldbuße, in Höhe von 100.000$ pro fehlenden Tag, rechnen.


(8) Ein Fraktionsleiter, welcher ab dem 46. Tag nach seiner Ernennung kündigen will, darf sein Amt weitergeben. Der neue Fraktionsleiter muss durch die Head-Administration bestätigt werden.


(9) Ein Fraktionsleiter hat die Möglichkeit, für maximal 14 Tage, einen Stellvertreter zu ernennen, welcher für ihn sämtliche Rechte und Pflichten eines Fraktionsleiter übernimmt.




§21 Beratung, Aufsicht und Kontrolle
(1) Die Head-Administration berät und unterstützt die Fraktionsleiter.
(2) Sie hat über die gesamte Tätigkeit der Fraktionsleiter die Aufsicht zu führen und gegen Pflichtwidrigkeiten durch geeignete Gebote und Verbote einzuschreiten.
(3) Sie gibt das aktuelle Fraktionslimit sowie Voraussetzungen für Fraktionsleiter im Forum (Leaderverwaltung bekannt. Überschreitungen des Fraktionslimit werden mit 500.000$ pro Person geahndet.
(4) Sie ist ferner für die Kontrolle der Wochenaktivität verantwortlich. Unterbrechungen, die über 5 Tage hinaus gehen, sind bei ihr anzuzeigen.
(5) Sie behält sich vor Fraktionen, die nicht aktiv am Spielgeschehen teilnehmen, aufzulösen.
(6) Sofern eine Fraktion administrativ aufgelöst wird, wird gegen den betreffenden Fraktionsleiter eine Geldstrafe in Höhe von 3.000.000$ verhängt. Zusätzlich verliert dieser dauerhaft das Recht das Amt eines Fraktionsleiters zu auszuüben.
(7) Jegliche, das Amt eines Fraktionsleiters betreffende, Sanktionen der Head-Administration sind accountübergreifend.


§22 Mitglieder einer Fraktion
(1) Sofern das Fraktionslimit nicht erreicht ist, können Fraktionsleiter Mitglieder einladen.
(2) Mitglied einer Fraktion, die nicht unter §15 I Nr. 4 fallen, können alle Spieler sein, welche das 4. Level erreicht haben und sofern das Limit hierfür nicht erreicht ist.
(3) Mitglieder einer Fraktion, die unter §15 I Nr. 4 fallen können alle Spieler sein, welche das 3. Level erreicht haben und sofern das Limit hierfür nicht erreicht ist.
(4) Mitglieder einer Fraktion, auch die unter §20 genannten Personen, ist es untersagt, die durch die Mitgliedschaft in der Fraktion gegebenen Rechte so zu nutzen, dass sich hierdurch ein Vorteil für einen selber oder einen Dritten ergibt. Das Ausnutzen wird nach §14 III sanktioniert.