Regelung bei Cheaterbeschwerden

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    Regelung bei Cheaterbeschwerden
    Stand: 23.06.2025 7:30


    Hallo zusammen,

    um für alle Klarheit zu schaffen, möchten wir euch die aktuellen Regelungen im Umgang mit Cheaterbeschwerden vorstellen:

    1. Pflicht zur Tonaufnahme
      Bei der Erstellung einer Cheaterbeschwerde ist es zwingend erforderlich, dass der Sound im Video enthalten ist. Dies erleichtert die Auswertung durch die Overwatcher erheblich. Sollte es einen triftigen Grund geben, warum der Ton nicht hochgeladen werden kann, muss vorab der Overwatch-Lead (Giano), ein Teamleiter oder ein Head-Admin kontaktiert werden, um ggf. eine Ausnahme zu besprechen.
    2. Upload-Plattform
      Alle Beweisvideos – sowohl Beschwerden als auch Gegenbeweise – müssen auf YouTube hochgeladen werden. Andere Plattformen wie z. B. Streamable sind nicht zulässig.
    3. Sorgfältige Prüfung vor Einreichung
      Bitte prüft eure Aufnahmen sorgfältig, bevor ihr eine Beschwerde einreicht. Es kam vermehrt zu Beschwerden, die kaum oder gar nicht aussagekräftig waren.
    4. Neue Regelung bei fehlenden Aufnahmen in Gangfights
      Die bisherige Regelung, dass man bis zu dreimal keine Aufnahme vorlegen musste, entfällt. Stattdessen gilt ab dem 17. Januar 2024 um 18:00 Uhr folgende Staffelung:

      • 1. Verstoß: keine Konsequenz
      • 2. Verstoß: Verwarnung (Account-Warn)
      • 3. Verstoß: Permanenter Bann des Accounts

      Hinweis: In besonderen Fällen (z. B. bei Spambeschwerden) kann auch eine alternative Strafe ausgesprochen werden, wie z. B. eine Waffensperre.

    5. Pflicht bei mehrheitlichem Cheatverdacht
      Wenn im Rahmen einer Cheaterbeschwerde die Mehrheit der Overwatcher zu dem Urteil kommt, dass ein Cheatverdacht vorliegt, wird für den betroffenen Spieler eine 90-tägige Aufnahmepflicht (durchgängig) sowie eine aktive Nutzung von SAMPCAC vorgeschrieben.


    Wir danken für euer Verständnis und eure Mitarbeit.


    Mit freundlichen Grüßen
    Das Overwatch- & RPG City Team

  • Alle Beweisvideos – sowohl Beschwerden als auch Gegenbeweise – müssen auf YouTube hochgeladen werden. Andere Plattformen wie z. B. Streamable sind nicht zulässig.

    Zur Erinnerung, da zuletzt öfter andere Plattformen statt YouTube verwendet wurden.

    Danke für euer Verständnis.


    Viele Grüße

    Gian