Revision Fall 99522

    1. Racheakte sind bis zu 15 Minuten nach der Tat erlaubt, sofern sie im Verhältnis zur begangenen Tat stehen. Im Falle einer Beschwerde muss der Angeklagte den Racheakt beweisen können.

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  • Ness 29. Mai 2019 um 12:04

    Hat das Thema geschlossen.
  • Ness 29. Mai 2019 um 12:04

    Hat das Thema aus dem Forum Revisionen nach Archiv verschoben.
  • Ness 29. Mai 2019 um 12:05

    Hat das Label von Warten auf Forenmoderator auf Abgeschlossen geändert.