revi

  • Hallo,

    Im Regelwerk heißt es wie folgt:

    Zitat

    Dazu gehören schwere Beleidigungen gegenüber der Familie oder dem Freundeskreis, sexistische Äußerungen, Diskriminierung und Rassismus

    Somit heißt es bewusst nicht jegliche Beleidigung gegenüber der Familie, sondern nur die schweren Beleidigungen gegenüber der Familie. Ein Beispiel wäre hierbei „Sohn einer Hure“, etc.

    Folgende Änderung ergibt sich jedoch aus der Revision: Der Angeklagte erhält die volle Sanktion für Mittlere Beleidigung.

    Von einer Verwarnung bzw. schwerer Beleidigung habe ich in diesem Fall abgesehen. Solltest du weiterhin darauf bestehen, würde ich die Revision an die Head-Administration weitergeben.

    //edit: Es wird die Antwort eines Head Admin gewünscht.

    Einmal editiert, zuletzt von Ness (27. Januar 2021 um 12:13)

  • Ness 27. Januar 2021 um 11:39

    Hat das Label von Warten auf Administrator auf In Bearbeitung geändert.
  • Ness 27. Januar 2021 um 12:13

    Hat das Thema geschlossen.
  • Es liegt beim ausführenden Administrator,wie er die Situation einschätzt und wenn Ness in diesem Fall die Sanktion für mittlere beleidigung für angebracht empfindet bin ich da bei ihm.

  • Robin 27. Januar 2021 um 12:27

    Hat das Label von Warten auf Head-Admin auf Abgeschlossen geändert.
  • Robin 27. Januar 2021 um 12:27

    Hat das Thema aus dem Forum Revisionen nach Archiv verschoben.