rev

  • Hey,


    die Revision wird teils angenommen. Es ist nicht deutlich zu erkennen das der Angeklagte einen zeitlichen Vorteil hatte, jedoch kann man ihn auch nicht ausschließen. Deshalb wird der Warn entfernt - mit Vermerk jedoch das beim nächsten Mal bei Unschlüssigkeit der Warn stehen bleibt.


    /edit Zepp weil ich nicht antworten durfte:

    Find ich tatsächlich schwer zu sehen, habs mir jetzt nochmal in langsamer angesehen. Aber da es nun für mich auch nicht mehr eindeutig ist muss der Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" gelten. Sollte eine höhere Insantz das anderes sehen, passt die Sanktion einfach an.

  • Oussama

    Hat das Label von Warten auf Administrator auf Abgeschlossen geändert.
  • Oussama

    Hat das Thema aus dem Forum Revisionen nach Archiv verschoben.