Beiträge von Zepp

    Das Regelwerk definiert da keinen genauen Zeitraum und spricht auch allgemein nur von Situationen. Für mich ist es die selbe Situation, sie wurde durch deine Flucht nur in die Länge gezogen.

    Ich wollte so entscheiden, dass alle Beteiligten mit der Lösung leben können, daher habe ich niemanden sanktioniert.

    /edit Ich sehe gerade, dass ich genau so meine Entscheidung innerhalb der BS auch begründet habe. Auch wenn der SChuss von Steve scheinbar ein Versehen war? Entweder beide Prison oder ebend gar keiner. Hier nur einseitig zu handeln erscheint mir falsch.

    Externer Inhalt www.youtube.com
    Inhalte von externen Seiten werden ohne Ihre Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.
    Durch die Aktivierung der externen Inhalte erklären Sie sich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu haben wir in unserer Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt.

    ENDLICH!!!

    Kann ich verstehen, glaube ich weiß wen du meinst und diese Person ist bereits aus dem PD auch geflogen.

    Aber sofern es lt. Serverregelwerk verboten ist, kann ich ja nicht wissen das hier das Beamtenregelwerk greifen würde. Habe selber ja nix gemacht.

    Wie gesagt, ich lass mich nicht nochmal dafür anscheißen, dass ich nach Server Regelwerk handel. Soll Robin entscheiden und uns nen neuen Präzedensfall schaffen, wenn die Regelwerke schon so Müll Formulierungen sind.

    Da hab ich extra probiert es so eindeutig wie möglich da rein zu schreiben. Laut Server Regelwerk darf man, als Gangler mit Wanteds(die Vorraussetzung ist hier erfüllt), jederzeit einen Polizisten attackieren, sofern dieser Im Dienst ist. Genau jetzt wirds allerdings knifflig. Das Regelwerk ist ja dafür bekannt, dass man es sich zurecht biegen kann wie man will und das geht auch hier.

    Das Server Regelwerk definiert außer Dienst unter den Vorraussetzungen, dass ein UC-SKin verwendet wird, sowie keine Rüstung vorhanden ist. Das Staatsbeamtenregelwerk, sagt neuerdings jedoch, das Beamte immer im Dienst sind.

    Somit haben wir hier zwei konkurriende Rechtsnormen, vermutlich weil das Server Regelwerk nicht mit angepasst wurde. Jetzt ist natürlich die Frage, auf welches Regelwerk man hört und ob man sanktioniert oder ebend nicht.

    Normalerweise richten wir uns da natürlich immer nach dem Serverregelwerk, hätte ich bis gestern auch.

    Jedoch wurde gestern erst ein relativ passender Präzedensfall dazu bearbeitet. In diesem, schoss ein Polizist einen Gangler mit Wanteds einfach nieder, sogar mit Vorwarnung, dass interessiert nach Server Regelwerk jedoch nicht direkt, sondern nur über einen Verweis auf das Staatsbeamtenregelwerk. Der Fall war laut Serverregelwerk kein SDM, also handelte ich nach Serverregelwerk und sanktionierte nicht.

    Anschließend jedoch wurde ich drauf hingewiesen, dass es laut Staatsbeamtenregelwerk sehr wohl SDM wäre und ich dies zu sanktionieren habe. Dies tat ich.

    Heute haben wir also fast den gleichen Fall, nur mit umgedrehten Rollen, gestern schoss der Polizist, heute der Gangler. Bei den wiedersprüchen die sich in der Bearbeitung des Falles auf tun, wusste ich nicht sicher wie hier nun am besten entschieden werden sollen, daher handelte ich nach "In dubio pro reo" und sanktionierte gar nicht.

    Bei dieser Meinung bleibe ich auch, solange die beiden Regelwerke nicht überarbeitet sind. Bis dahin hat wohl @Robin das letzte Wort.

    Mit freundlichen Grüßen

    Zepp

    Guten Tag,

    nach eingehender Prüfung bin ich zu dem Entschluss gekommen, dass Oussama richtig entschieden hat. Ein WHeelmanauftrag ist kein Grund um DM zu betreiben sondern dient lediglich als direkte Rettung vor Polizisten. Ihr wart laut Postitionslogs aber die ganze Zeit in Idlewood. Die Revision ist hiermit abgelehnt.

    Mit freundlichen Grüßen

    Zepp

    Externer Inhalt www.youtube.com
    Inhalte von externen Seiten werden ohne Ihre Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.
    Durch die Aktivierung der externen Inhalte erklären Sie sich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu haben wir in unserer Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt.