Hallo Don.Armanii,
Du wurdest aufgrund folgenden § sanktioniert:
Serverregelwerk
(10) Mitglieder einer Polizeifraktion dürfen, im Rahmen einer Verhaftung, gegenüber zur Fahndung ausgeschrieben Spieler, die notwendig gewordene Gewalt anwenden. Näheres definiert das Staatsbeamtenregelwerk.
Staatsbeamtenregelwerk
§7: Verfolgen und Verhaften von Verbrechern
1.) Bevor auf einen Verbrecher geschossen werden darf, muss der Verbrecher über das Megafon dazu aufgefordert werden stehenzubleiben. Zusätzlich dazu muss dem Verbrecher mit Beschuss gedroht werden. Sollte der Einsatz des Tazer (siehe §9) nicht möglich sein, so darf der Beschuss nach 7 Sekunden eröffnet werden.
2.) Ist die Waffengewalt während einer Flucht nicht mehr notwendig, so darf in keinem Fall weiter geschossen werden. Dies gilt, sobald ein flüchtender Täter sein Fahrzeug durch jegliche Einflüsse verlässt und nicht sofort den Beschuss eröffnet.
§9: Nutzung des Tazers
1.) Sollte ein Verbrecher zu Fuß flüchten oder sich unkooperativ verhalten, darf der Tazer verwendet werden. Ist ein fliehender Verbrecher nicht in Reichweite des Tazers, darf der Beamte Gebrauch von seiner Schusswaffe machen. Befindet sich jedoch ein Dienstfahrzeug in unmittelbarer Nähe, darf nicht geschossen werden.