Angeklagter: Jace_
Kläger: sambuca
Grund: SDM
Auswertung von: Erhan.
Laut Angaben vom Kläger beruft er sich auf §9.
Nothilfe ist nur bei Mitgliedern der eigenen Fraktion oder bei Mitgliedern der Hitman-Agency zur Verteidigung Ihres Kunden gestattet. Sämtliche Polizeifraktionen gelten hierbei als eine Fraktion.
Da das entsprechende Fraktionsmitglied allerdings bereit exekutiert wurde ist ein Beschuss nicht gerechtfertigt. Er hatte lange genug Zeit gehabt den Beschuss einzustellen. Allerdings schoss er weiter so dass ich entsprechend versucht habe entgegen zu wirken.
Daher fordere ich eine neu Auswertung.